KiJu-Schutzkonzept

KiJu-Schutzkonzept

Der Kinder- und Jugendschutzbund in Deutschland verfolgt mit seinem Kinder- und Jugendschutzkonzept das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Das Konzept umfasst präventive, gesetzliche und pädagogische Maßnahmen, um jungen Menschen ein sicheres Aufwachsen zu ermöglichen. Es orientiert sich an den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) sowie der UN-Kinderrechtskonvention.

Hauptbestandteile des Konzepts:

  1. Präventiver Schutz

    • Aufklärung über Gewalt, Missbrauch und Gefährdungen (z. B. durch Medien oder Suchtprobleme).

    • Förderung von Resilienz und Selbstbewusstsein bei Kindern und Jugendlichen.

    • Beratung für Eltern, Lehrkräfte und Fachkräfte.

  2. Gesetzlicher Schutz

    • Umsetzung und Einhaltung von Jugendschutzgesetzen (z. B. Jugendschutz im Internet, Schutz vor Gewalt und Ausbeutung).

    • Zusammenarbeit mit Behörden wie Jugendämtern und Polizei.

    • Unterstützung von Betroffenen bei Rechtsfragen.

  3. Intervention und Hilfe

    • Anlaufstellen für gefährdete Kinder und Jugendliche.

    • Notrufnummern und Beratungsmöglichkeiten.

    • Schutzkonzepte für Einrichtungen (z. B. Schulen, Freizeitstätten).

  4. Kinderrechte stärken

    • Politische Lobbyarbeit für besseren Schutz.

    • Förderung von Beteiligungsprojekten für Kinder und Jugendliche.

    • Schulungen und Fortbildungen für Fachkräfte.

Wer setzt das Konzept um?

  • Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) mit seinen Landes- und Ortsverbänden.

  • Jugendämter und andere öffentliche Träger der Jugendhilfe.

  • Schulen, Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen.

  • Polizei und Justizbehörden.

Das Konzept wird regelmäßig weiterentwickelt, um neuen Herausforderungen (z. B. Cybersicherheit, soziale Medien) gerecht zu werden.

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